Informationen zu den Studiengängen bekommen Sie bei den jeweiligen Ansprechpartnern, oder aus der folgenden Tabelle, in der die jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen und ergänzende Informationen aufgelistet sind.
Die Zwischenprüfung für P Schwerpunkt ist dabei neu (es müssen zur Anmeldung 2 Scheine aus P1-P3 eingereicht werden); neu sind ebenfalls die Scheinanforderungen in SI/SII (SI: 2 Scheine aus Mathematik für Sekundarstufe I, Teil 1-3. SII Mathematik: 1 angewandter Schein, 1 Schein Infini I oder II, 1 Schein Lineare Algebra I oder II, auf jeden Fall aber ein II-Schein. SII Informatik: 1 Schein ``Theoretische Informatik'', 1 Programmierpraktikum, 1 Schein aus einer der 3 Grundvorlesungen.)
Wichtigste Änderung 1) Bis zum Ende des 4. Semesters können die 3 Vordiplomprüfungen studienbegleitend abgelegt werden, sofern die entsprechenden Scheine für dieses Fach vorhanden sind (also Vordiplom z.B. in Reiner Mathematik möglich, auch wenn die anderen Scheine noch nicht vorhanden sind. Die einzureichenden Scheine sind wie bisher 3 Scheine Reine Mathematik und 2 Scheine Angewandte Mathematik oder 4 Scheine Reine Mathematik und 1 Schein Angewandte Mathematik mit den gleichen Nebenbedingungen wie bisher; Nebenfächer großteils wie bisher)
2) Bis zum Ende des 8. Semesters können die 3 Fachprüfungen des Diploms (Reine Mathematik, Angewandte Mathematik, Nebenfach) studienbegleitend nach dem Vordiplom abgelegt werden, soforn die Scheine für dieses Fach vorhanden sind (Nebenfach wie bisher durch Studienabschlußbescheinigung; Gesamtzahl der Scheine für Reine + Angewandte Mathematik wie bisher, aber mit neuer Nebenbedingung, daß mindestens 1 Schein aus ``Reiner Mathematik'' und mindestens 1 Schein aus ``Angewandter Mathematik'' vorliegen muß). Damit könnte man z.B. am Ende des 6. Semesters die Prüfung in Reiner Mathematik, im 7. Semester die Angewandte Mathematik und im 8. Semester das Nebenfach absolvieren.
3) Die Schwerpunktprüfung erfolgt in der für die Diplomarbeit vorgegebene Frist (6 Monate; eine Einarbeitungszeit wurde uns nicht genehmigt, so daß die bisherige Arbeitsgebietsbescheinigung entfällt). Die Diplomarbeit soll 6 Monate, allerspätestens aber 18 Monate nach der letzten der 3 Fachprüfungen angemeldet werden.
4) Der Freiversuch ist ab sofort für alle Studierenden innerhalb der Regelstudienzeit (also auch die Studierenden, die nach der alten Ordnung ihr Examen machen wollen) möglich.
Diese Studienordnungen regeln zusammen mit der LPO auch die Prüfungsmodalitäten für das Staatsexamen. Sie sind leider auf Grund gesetzlicher Vorgaben zu kompliziert, als daß sie im Detail hier ausgeführt werden können. Einzelheiten sind bei der Studienberatung für den jeweiligen Studiengang zu erfahren. Diese neue Studienordnungen (und damit auch die Lehramtsprüfungsordnungen) gelten für alle Studierenden, die nach dem WS 94/95 ihren Lehramtsstudiengang aufgenommen haben und nach dem 01.10.98 ins Hauptstudium gekommen sind (falls das Grundstudium in dem einen Fach vor dem 30.09.98, im anderen Fach nach dem 01.10.98 beendet wurde, gilt ``gespaltenes Recht'', d.h. für das vor dem 30.09.98 absolvierte Fach noch die alte Ordnung.) Die wichtigste Änderung der neuen Studienordnung ist die, daß die einzureichenden Scheine (die allerdings komplizierten Nebenbedingungen unterliegen, über die man sich unbedingt informieren muß) identisch mit den Prüfungsgebieten für das Staatsexamen sind (gilt für alle Stufen und alle Fächer). Außerdem soll die Hausarbeit (jetzt nur noch 3 Monate Bearbeitungszeit) nicht mehr unmittelbar vor dem Prüfungsblock, sondern bis zu 3 Jahren vorher, geschrieben werden.
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| Ordnung | druckbare Versionen | Bemerkungen | weitere Informationen |
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| Diplomprüfungsordnung Mathematik |
Stand: Juni 2003.
Anhang VWL/BWL, Version vom 25.06.03 Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, das die Pflichtveranstaltungen in Mathematik und in BWL / VWL nicht immer überschneidungsfrei gehört werden können! |
Nebenfach VWL | |
| Studienordnung Mathematik Diplom | Stand: Juni 2003. | ||
| Diplomprüfungsordnung Informatik | Modellversuch, Stand: 31.Oktober 2002 | ||
| Studienordnung Diplom Informatik | Stand: 31. Okt. 2002 | ||
| Zwischenprüfungsordnung für Lehramt | dvi (35kB), pdf (70kB), ps (84kB), ps.gz (27kB) | - | - |
| Studienordnung für Lehramt Primarstufe, Schwerpunkt | StarWriter (66k) RichText (36k) | Stand: 21. Sept. 1998 | ZSB |
| Studienordnung für Lehramt Primarstufe, weiteres Fach | StarWriter (55k) RichText (29k) | Stand: 21. Sept. 1998 | ZSB |
| Studienordnung für Lehramt Sekundarstufe I Mathematik | pdf, html | Stand pdf: Juli 2002 | |
| Studienordnung für Lehramt Sekundarstufe II und Sekundarstufe II/I Mathematik | pdf, html | Stand pdf: Juli 2002 | |
| Studienordnung für Lehramt Sekundarstufe II und II/I Informatik | Stand pdf: Juli 2002 | Hinweise | |
| Promotionsordnung (neu) |
Stand: 1. Juli 2003
Gültig mit der Veröffentlichung in den amtlichen Bekanntmachungen. Zuständiges Prügunsamt/Büro ist nun das Dekanat des Fachbereichs, einsteinstr. 62, Raum 5. |
Hinweise und Vorlagen für Erklärungen etc. (.doc-Format) | |
| Promotionsordnung (alt) | ps, ps.gz, pdf, |
Stand: 14. Juni 1996
Der Promotion geht idR. ein Diplom des entsprechendens Faches voraus. Deise Ordnun gist ungültig. Auf Antrag bis zum Juni 2005 kann noch nach dieser Ordnung verfahren werden. |
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| Habilitationsordnung | Stand: 26.11.2002 | - | |
| Prüfungsordnung Diplom-Geoinformatik (ab WS2000) | Der Studiengang Geoinformatik ist ein gemeinsam vom den Fachbereichen Geowissenschaften und Mathematik und Informatik angebotener Studiengang. | Inst. für Geoinformatik | |
| Studienordnung Diplom-Geoinformatik | Der Studiengang Geoinformatik ist ein gemeinsam vom den Fachbereichen Geowissenschaften und Mathematik und Informatik angebotener Studiengang. | ||
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